Transparenzerklärung

Allgemeiner Teil.

Angesprochener Personenkreis.

Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter, insbesondere männlich, weiblich, divers.

Soweit die Sprightlife Kraeutle & Kraeutle GbR Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, gilt noch folgendes:
Die gesamte Erklärung richtet sich an

·         natürliche Personen

·         die sich per Anmeldeformular zu unserem Newsletter eintragen

·         die an einem unserer Bildungsangebote (z. B. Webinaren o. Ä.) teilnehmen

·         und/oder eine andere Dienstleistung von uns in Anspruch nehmen.
Dazu gehört insbesondere die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung, die je nach Wunsch dieser Person per E-Mail, Telefonat oder auch durch Messenger Dienste erfolgen kann.

Sofern Sie gerne Informationen über die Datenverarbeitung erhalten möchten, die im Zusammenhang mit dem Besuch unserer Internetseite steht, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Verantwortlicher

Verantwortlich i.S.v Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist die

Sprightlife Kraeutle und Kraeutle GbR
vertreten durch die Geschäftsführer Andrea Kraeutle und Johannes Kraeutle
Josef-Roth-Str. 13
89250 Senden

Tel. +49 151 43184141 oder +49 151 29702007
E-Mail 
post@sprightlife.de

 

 

 

 

Ihre Rechte

Sie haben mit Blick auf die zu Ihrer Person verarbeiteten, personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung mehrere Rechte. Insbesondere

• das Recht auf Auskunft über die gespeicherten, personenbezogenen Daten,
• das Recht auf die Berichtigung unrichtig gespeicherter, personenbezogener Daten,
• das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, für deren weitere Speicherung es keine Rechtsgrundlage gibt,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten, personenbezogenen Daten,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit,
• das Recht sich bei für uns zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu beschweren.

Soweit die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Ansprüche gegeben sind und wir Sie identifizieren können, werden wir Ihre Ansprüche zeitnah erfüllen.

Datenübermittlung an Stellen außerhalb der Europäischen Union

(1) Es besteht die Möglichkeit, dass wir personenbezogenen Daten an Stellen übermitteln und/ oder übermitteln lassen, die außerhalb der Europäischen Union sitzen oder dies zumindest nicht ausschließen können (fortan: Drittlandstelle). In diesen Fällen müssen wir nach Artikel 44 DSGVO garantieren, dass dadurch das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung nicht unterschritten wird. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Drittlandstelle sowohl ein Verantwortlicher als auch ein Auftragsverarbeiter sein kann.

(2) Sofern wir uns in der nachfolgenden Erklärung auf einen sog. Angemessenheitsbeschluss berufen, bedeutet dies, dass die Drittlandstelle in einem Land, Gebiet oder spezifischen Sektor sitzt, zu dem die Kommission beschlossen hat, dass es ein angemessenes Schutzniveau bietet. Diese Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.

(3) Sofern wir uns in der nachfolgenden Erklärung auf die sog. Standardvertragsklauseln berufen, bedeutet dies, dass die Drittlandstelle die sog. EU-Standardvertragsklauseln akzeptiert und sich damit vertraglich zur Achtung des Schutzniveaus der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet hat. Diese Garantie folgt dann aus Artikel 46 Absätze 1 und 5 DSGVO.

(4) Sofern wir uns in der nachfolgenden Erklärung darauf berufen, dass Sie in die Übermittlung an die Drittlandstelle eingewilligt haben, bedeutet dies, dass Sie über alle bestehenden möglichen Risiken derartiger Übermittlungen, für die es keinen Angemessenheitsbeschluss oder andere Garantien gibt, informiert wurden und der Datenübermittlung dennoch zugestimmt haben. Diese Garantie folgt dann aus Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO. Die entsprechenden Risiken schildern wir aus Transparenzgründen an gesonderter Stelle.

(5) Diesen Hinweis erteilen wir nur vorsorglich. Er gilt nur, wenn wir in der nachfolgenden Erklärung hierauf Bezug nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir hiervon keinen Gebrauch machen.

Sonderkonstellation: EU-Standardvertragsklauseln und Drittlandstellen mit Sitz in den USA

(1) Ergänzend zu den Ausführungen unter „Datenübermittlung an Stellen außerhalb der Europäischen Union“ – Absatz 3 weisen wir Sie auf eine Sonderkonstellation hin. Bei Übermittlungen an Drittlandstellen mit Sitz in den USA ist die Möglichkeit, sich auf die EU Standardvertragsklauseln zu berufen, eingeschränkt. Sofern wir also beabsichtigen, uns in diesem Zusammenhang auf die EU-Standardvertragsklauseln zu berufen (oder dies bereits tun), weisen wir auf folgendes hin:

(2) Wir werden die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Drittlandstellen nur dann auf die EU-Standardvertragsklauseln stützen, wenn wir zuvor eine gründliche Überprüfung des damit verbundenen Sachverhalts vorgenommen haben. Hierbei ermitteln wir zunächst ein Risikolevel (Art und insbesondere Sensibilität der betroffenen Daten, Umfang der Datenverarbeitung, Zweck der Datenverarbeitung, Missbrauchsanfälligkeit). Anschließend prüfen wir, ob die vertraglichen Zusagen der US-Drittlandstelle sowie die dort getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (z.B. Verarbeitung von Daten ausschließlich in EU-basierten Rechenzentren, Verschlüsselungstechnologie) die vorab festgestellten Risiken hinreichend minimieren. Nur wenn wir hierbei zu dem Ergebnis kommen, dass die EU-Standardvertragsklauseln ausnahmsweise auch bei einer US-Drittlandstelle eine hinreichende Garantie sind, werden wir uns darauf berufen.

(3) Diesen Hinweis erteilen wir nur vorsorglich. Er gilt nur, wenn wir in der nachfolgenden Erklärung hierauf Bezug nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir hiervon keinen Gebrauch machen.

Sonderkonstellation: Einwilligung in die Übermittlung an Drittlandstellen mit Sitz in den USA, einschließlich der Risikohinweise

(1) Ergänzend zu den Ausführungen unter „Datenübermittlung an Stellen außerhalb der Europäischen Union“ – Absatz 4 weisen wir Sie auf eine weitere Sonderkonstellation hin. Bei Übermittlungen an Drittlandstellen mit Sitz in den USA ist die Möglichkeit, sich auf die EU Standardvertragsklauseln zu berufen, eingeschränkt. Daher bleibt in einigen Fällen nur die Möglichkeit, Sie nach Ihrer Einwilligung in diese Übermittlung zu fragen. Bevor Sie diese Einwilligung jedoch erteilen, bitten wir Sie folgende Risiken zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung, ob Sie einwilligen, zu bedenken:

(2) Wir weisen Sie mit Nachdruck darauf hin, dass eine Datenübermittlung in die USA ohne den Schutz eines Angemessenheitsbeschlusses ggf. erhebliche Risiken mit sich bringt. Es ist insbesondere auf folgende Risiken hinzuweisen:

1. In den USA existiert kein einheitliches Datenschutzrecht; schon gar nicht ein solches, das vergleichbar mit dem in der EU geltenden Datenschutzrecht wäre. Das bedeutet, dass sowohl US-Unternehmen als auch staatliche Stellen mehr Möglichkeiten haben, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, insbesondere zur werblichen Ansprache, Profilbildung und Durchführung von (strafrechtlichen) Ermittlungen. Unsere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen sind erheblich eingeschränkt.

2. Der US-Gesetzgeber hat sich zahlreiche Zugriffsrechte auf Ihre personenbezogenen Daten zugebilligt (vgl. etwa Section 702 des FISA oder die E.O. 12333 i.V.m. PPD-28), die mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar sind. Insbesondere findet keine, mit den in der Europäischen Union vergleichbare Verhältnismäßigkeitsprüfung vor einem Zugriff statt.

3. Bürger der Europäischen Union haben in den USA keinen effektiven Rechtsschutz zu erwarten.

4. Wir werden Sie i.d.R. nur dann um eine solche Einwilligung bitten, wenn wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die US-Drittlandstelle sich nicht erfolgreich auf EU Standardvertragsklauseln berufen kann.

(3) Diese Erklärung geben wir lediglich vorsorglich ab. Sie gilt nur, wenn wir in der nachfolgenden Erklärung hierauf Bezug nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir hiervon keinen Gebrauch machen.

 

 

Hinweis zur rechtlichen Verarbeitungspflicht

Nur sofern wir in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO hinweisen, besteht eine rechtliche Pflicht zur Verarbeitung.

Besonderer Teil. Verarbeitungsvorgänge, für die Ihre Einwilligung erforderlich ist (Rechtsgrundlage Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO).

Allgemeine Hinweise zu Zweck und Rechtsgrundlage der nachfolgend beschriebenen Verarbeitungsvorgänge.

 

(1) Der Zweck der nachfolgend beschriebenen Verarbeitungsvorgänge wird nachfolgend gesondert beschrieben.

(2) Rechtsgrundlage für die jeweilige Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zulässig, wenn Sie Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben haben.

(3) Ein Profiling findet nicht statt, es sei denn es wird nachfolgend ausdrücklich erwähnt.

Allgemeine Hinweise zur Speicherungsdauer bzgl. der Daten im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Verarbeitungsvorgänge.

(1) Wir speichern die Daten, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben. Ihren Widerruf können Sie jederzeit erklären; etwa durch formlose Nachricht an einen der o.g. Kontaktkanäle.

(2) Hiervon ausgenommen sind alle Daten, für die ein anderer Aufbewahrungsgrund als Ihre Einwilligung greift. Insbesondere speichern wir die Information, dass und wie Sie eingewilligt haben, für sechs Jahre, wobei die Frist an dem Tag zu laufen beginnt, der auf den Tag folgt, an dem Sie die Einwilligung widerrufen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO, da wir verpflichtet sind, die Einwilligungserteilung zu dokumentieren. Überdies ist diese längere Speicherung auch durch Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt, da es in unserem berechtigten Interesse liegt, uns gegen Schadenersatzansprüche zu verteidigen, die darauf beruhen, dass gar keine Einwilligung erteilt sei. Dieses Speicherungsinteresse besteht mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, die sich aus dem Limitation Act 1980 ergibt.

 

Hinweis bei Rechtsgrundlage „Einwilligung“.

(1) Soweit wir von Ihnen eine Einwilligung für die Verarbeitung einholen, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In der Regel ist dies durch formlose Nachricht an uns (vgl. oben „Verantwortlicher.“) möglich.

(2) Ferner weisen wir darauf hin, dass wir im Rahmen der Einholung der Einwilligung, weitere Ihrer personenbezogenen Daten verarbeiten. Das sind einerseits Identitätsmerkmale (wie z. B. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre IP-Adresse) und andererseits Protokolldaten zur Einwilligung (z. B. Zeitpunkt der Einwilligung, Status der Einwilligung, Umfang der Einwilligung). Diese Datenverarbeitung stützen wir auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO. Zweck ist die Notwendigkeit, Ihre Einwilligungserteilung nachweisen zu müssen.

(3) Die Identitätsmerkmale und Protokolldaten zur Einwilligung speichern wir, bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem Sie die Einwilligung widerrufen. Rechtsgrundlage für diese Aufbewahrung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse daraus folgt, dass wir innerhalb des relevanten, zivilrechtlichen Verjährungszeitraumes nachweisen können müssen, dass und worin Sie eingewilligt haben.

Die Verarbeitung Ihrer Daten zwecks werblicher Ansprache.

(1) Sofern Sie nicht bereits von uns informiert wurden, teilen wir Ihnen mit, dass wir Sie nunmehr werblich ansprechen werden.

(2) Wir werden Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse sowie auftragsbezogene Kommunikationsinhalte sowie Informationen zu Ihrem Lese- und Klickverhalten dazu verwenden, Sie werblich anzusprechen. Die werbliche Ansprache umfasst alle Kommunikationskanäle, die Sie durch Ihre Angaben, uns gegenüber bekanntgegeben haben. Inhaltlich umfasst die werbliche Ansprache jede Äußerung von uns, bei der Ausübung unseres, konkreten Gewerbes mit dem Ziel, den Absatz unserer Waren oder die Erbringung unserer Dienstleistungen zu fördern. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend regelmäßige und unregelmäßige Newsletter, Einladungen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Angebote für konkrete Produkte und Leistungen. Ferner umfasst die werbliche Ansprache, dass wir Sie per E-Mail, auf die kostenfreien und kostenpflichtigen Produkte und Dienstleistungen aufmerksam machen dürfen, die unsere Kooperationspartner anbieten. Hierbei werden Ihre Daten nicht an diese Kooperationspartner übermittelt. Vielmehr empfehlen wir Ihnen lediglich deren Produkte, wobei wir diese Nachrichten selbst editieren können. Wir weisen Sie insbesondere darauf hin, dass Sie der Verwendung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken jederzeit widersprechen können, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Der Einsatz von Klick-Tipp.

(1) Wir setzen Klick-Tipp ein. Anbieter von Klick-Tipp ist die KLICK-TIPP LIMITED, 15 Cambridge Court, 210 Shepherd’s Bush Road, London W6 7NJ, Vereinigtes Königreich (fortan: Klick-Tipp). Nähere Informationen zum Thema Datenschutz bei Klick-Tipp finden Sie unter https://www.klick-tipp.com/datenschutzerklärung. Über die Einsatzmöglichkeiten und die Art der Verarbeitung Ihrer Daten erfahren Sie ergänzend etwas unter https://www.klick-tipp.com/handbuch.

(2) Unsere Vertragspartnerin, die Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim in Deutschland hat uns in ihrer Funktion als Wiederverkäufer (englisch Reseller) ermöglicht, Zugang zu den Klick-Tipp-Leistungen zu bekommen. Abstrakt hierzu haben wir Klick-Tipp gemäß Artikel 28 DSGVO beauftragt. Zunächst haben wir Klick-Tipp sorgsam ausgewählt. Anschließend haben wir Klick-Tipp entsprechend vertraglich gebunden und somit insbesondere sichergestellt, dass wir die volle Kontrolle über die Daten behalten und Klick-Tipp unseren Weisungen folgt. Letztendlich werden wir Klick-Tipp regelmäßig überprüfen und überwachen und somit sicherstellen, dass Klick-Tipp auch weiterhin das Datenschutzrecht beachtet. Der Beauftragung dieses Dienstleisters steht auch nicht entgegen, dass er seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat. Denn mit Blick auf die Vereinbarung zwischen uns und dem Anbieter ist die hiermit verbundene Datenverarbeitung ergänzend durch Artikel 46 DSGVO i.V.m. dem Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2010 über Standardvertragsklauseln (K(2010) 593) vom 5. Februar 2010 gerechtfertigt.

(3) In der Kommunikation mit Ihnen (etwa zur Abwicklung des Vertrages oder bei Follow-Up-E-Mails) und bei Auslieferung von Newslettern und Webinaren setzen wir insbesondere die sog. „tags“ von Klick-Tipp ein. Ein tag (deutsch: Etikett) ist eine Auszeichnung von Informationen mit zusätzlichen Informationen, Spezifizierungen oder Kategorien. Beim tagging werden Informationen mit passenden Schlagworten, Kategorien oder anderen von uns vorab definierten Parametern verknüpft. Nähere Informationen zum tagging bei Klick-Tipp hierzu finden Sie unter https://www.klick-tipp.com/handbuch/erste-schritte/tag-erstellen. Wichtig ist, dass wir diese tags einsetzen und definieren und dass Klick-Tipp hier unseren Weisungen folgt. Bei Klick Tipp werden sog. SmartTags und Manuelle Tags ein gesetzt. SmartTags werden eingesetzt, wenn Sie sich über ein Anmeldeformular zu etwas anmelden (Termin, Newsletter, Webinar o.ä.). In diesem Fall erhalten Sie automatisch einen tag mit dem Namen des betreffenden Anmeldeformulars. Außerdem setzt Klick-Tipp für uns automatisch die tags „E-Mail erhalten“, „E-Mail geöffnet“, „E-Mail geklickt“ und „E-Mail im Browser angesehen“. Manuelle Tags legen wir vollkommen selbständig fest. So können wir Sie beispielsweise mit dem Tag „Kunde“ oder – noch spezifischer – mit dem Tag „Produkt B gekauft“ oder „Webinar bis zu diesem Zeitpunkt betrachtet“ versehen. Klick-Tipp sammelt einige der Informationen, die zur Grundlage des taggings werden, über zusätzliche tracking-Pixel. Die tags dienen grds. dazu, dass wir unsere Pflichten im vorvertraglichen und vertraglichen Verhältnis erfüllen können. Ferner ermöglichen sie uns eine automatisierte Kommunikation mit Ihnen, was unsere Erreichbarkeit und damit unser Service-Level erhöht. Sofern wir die tags zur Versendung von werblicher Ansprache einsetzen, ist dies Bestandteil der hierfür geltend gemachten Rechtsgrundlage. Wir setzen die tags auch zur Verbesserung der werblichen Ansprache ein. Wenn Sie keine Analyse durch Klick-Tipp wollen, müssen Sie daher den Newsletter oder das Webinar abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Nachricht, die hierauf abzielt, einen entsprechenden Link zur Verfügung. Des Weiteren können Sie den Newsletter oder das Webinar auch direkt auf der Website abbestellen.

(4) Klick-Tipp stellt Schnittstellen zur Nutzung anderer Drittdienstleister zur Verfügung. Soweit wir Drittdienstleister über diese Schnittstellen einsetzen, verweisen wir auf die übrige Datenschutzerklärung und die dortigen Erklärungen zu den Drittdienstleistern.